Funkausbildung – Binnenfunk

Kombikurs

Einzelkurs

Lehrbuch

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Der Binnenschifffahrtsfunk ist ein internationaler mobiler Funkdienst, der aufgrund der „Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk“ (Bukarest 2012) zurzeit auf den Binnenschifffahrtsstraßen der Länder: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Moldawien, Montenegro, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Schweiz, Tschechische Republik und Ungarn abgewickelt wird.
Der Binnenfunk wird üblicherweise in der jeweiligen Landessprache abgewickelt.
In vielen Binnenrevieren herrscht derzeit (noch) keine Funksaurüstungspflicht für Kleinfahrzeuge.
Ausnahmen bildet die Spree im Raum Berlin
Auf einigen Binnenwasserstraßen herrscht Funkausrüstungspflicht ab Hochwasserwarnstufe I oder II.
Wollt ihr auf Binnengewässern ein UKW-Funkgerät benutzen, benötigt ihr dafür ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI).

Im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk ist folgendes vermerkt:

Die Bedienung einer Sprechfunkanlage darf nur durch Personen erfolgen, bzw. muss von Personen beaufsichtigt werden, die über ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügen. 

Ziel unserer Ausbildung ist es, jeden Teilnehmer so zu schulen, dass auch über die Prüfungssituation hinaus die Motivation besteht, am Binnenfunk teilzunehmen.
Dazu gehört auch eine praktische Ausbildung im Rahmen unserer Lehrgänge, wobei besonderer Wert auf authentische & praxisnahe Szenarien gelegt wird.
So werden der sichere Umgang mit den Funkgeräten geübt, Schleusen angefunkt, Sicherheitsmeldungen abgegeben und auch der Umgang mit der nautischen Literatur praktiziert.

Funkgerät zur Ausbildung

Hinweis

Wer auf Seegewässern ein UKW-Funkgerät benutzen möchte, benötigt dafür ein Seefunkzeugnis (SRC). Das UBI ist im Seefunkzeugnis nicht enthalten.
Für alle, die auf See- und Binnengewässern funken wollen, bieten wir einen kombinierten Binnen-/Seefunkkurs an.