Wer die Verfügungsgewalt über pyrotechnische Seenotsignale der Unterklasse T2 (Fallschirmraketen) hat, benötigt den so genannten Pyroschein, bzw. den "Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3.1 Sprengstoffverordnung".
Für Charterboote sind solche Seenotsignale vorgeschrieben. Wer ein solches Boot ausleihen möchte, muss den Pyroschein besitzen.
Auch auf privaten Sportbooten sind Fallschirmraketen ein sinnvolles und wichtiges Seenotsignalmittel.
Dieser Lehrgang ...
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