Lehrgang FKN
Lehrgang FKN
Wer die Verfügungsgewalt über pyrotechnische Seenotsignale der Unterklasse T2 (Fallschirmraketen) hat, benötigt den so genannten Pyroschein, bzw. den "Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3.1 Sprengstoffverordnung". Für Charterboote sind solche Seenotsignale vorgeschrieben. Wer ein solches Boot ausleihen möchte, muss den Pyroschein besitzen. Auch auf privaten Sportbooten sind Fallschirmraketen ein sinnvolles und wichtiges Seenotsignalmittel. […]